Einkaufsbedingungen der CC Medical Praxis Service GmbH

  1. Allgemeines

Diese Einkaufsbedingungen werden Inhalt jedes Vertrages, mit dem die CC Medical Praxis Service GmbH GmbH in Frankfurt (nachfolgend „CC Medical Praxis Service GmbH“) Warenlieferungen oder Dienstleistungen beauftragt. Bei künftigen Bestellungen bedarf es keiner erneuten Bezugnahme auf diese Einkaufsbedingungen mehr. Entgegenstehende oder abweichende Lieferbedingungen oder sonstige Einschränkungen des Lieferanten oder Dienstleisters (nachfolgend gemeinsam als „Lieferant“ bezeichnet) finden, ohne dass es eines Widerspruchs bedarf, keine Anwendung, es sei denn, CC Medical Praxis Service GmbH hat ihnen im Einzelfall ausdrücklich schriftlich oder mittels Textform zugestimmt. Ein Vertragsschluss scheitert nicht an einander widersprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

  1. Angebot/Bestellung/Preise

Erfolgt das Angebot des Lieferanten auf Grund einer Anfrage von CC Medical Praxis Service GmbH, so hat sich der Lieferant im Angebot genau an die Anfrage zu halten und im Falle von Abweichungen ausdrücklich darauf hinzuweisen. Angebote und Kostenvoranschläge des Lieferanten erfolgen in jedem Fall unentgeltlich und begründen keine Verpflichtung für CC Medical Praxis Service GmbH. Verbindliche Bestellungen erfolgen grundsätzlich nur schriftlich (Brief, Telefax, PC-Fax, E-Mail). Gleiches gilt für Bestelländerungen. Mündliche Bestellungen sind nur gültig, wenn CC Medical Praxis Service GmbH sie schriftlich bestätigt. Vom Lieferanten sind Bestellungen mit Angabe der Preise sowie der kürzesten oder von CC Medical Praxis Service GmbH vorgeschriebenen Lieferzeit unverzüglich schriftlich zu bestätigen, falls die Lieferung nicht innerhalb von acht Tagen nach dem Datum der Bestellung erfolgt. In allen die Bestellung betreffenden Schriftstücken des Lieferanten sind die bestellende Abteilung mit Namen des Mitarbeiters, die Bestellnummer, das Bestelldatum, die Kostenstelle ggf. sowie die Projektbezeichnung anzugeben. Preise gelten als Festpreise einschließlich aller Nebenkosten, insbesondere Verpackung, Versand, Reisekosten, Zölle und Versicherung, sofern nicht ausdrücklich schriftlich andere Vereinbarungen getroffen sind. Ermäßigt der Lieferant in der Zeit zwischen Bestellung und Lieferung seine Preise, so gelten die am Tage der Lieferung gültigen Preise.

  1. Lieferung/Leistung/Erfüllung

Die für Lieferungen/Leistungen vorgegebenen bzw. vereinbarten Fristen und Termine sind verbindlich. Die Liefer- bzw. Leistungsfrist beginnt von der Annahme der Bestellung her gesehen rückwirkend am Bestelltag. Maßgeblich für die Einhaltung der Liefer- bzw. Leistungsfrist ist der Eingang der Ware bei CC Medical Praxis Service GmbH oder der von CC Medical Praxis Service GmbH angegebenen Empfangsstelle bzw. die Erbringung der Leistung bei CC Medical Praxis Service GmbH. Ist die Einhaltung einer Frist oder eines Termins aller Voraussicht nach nicht möglich, sind vom Lieferanten die Gründe und die voraussichtliche Dauer der Verzögerung unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Unterlässt der Lieferant diese Mitteilung, so kann er sich auf den Hinderungsgrund gegenüber CC Medical Praxis Service GmbH nicht berufen. Werden vereinbarte Termine oder Fristen für Lieferungen/Leistungen aus einem vom Lieferanten zu vertretenden Umstand nicht eingehalten, so ist CC Medical Praxis Service GmbH berechtigt, nach angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz zu verlangen. Alle durch eine vom Lieferanten zu vertretende Verspätung der Lieferungen/Leistungen entstehende Mehrkosten hat der Lieferant zu ersetzen. Die Annahme der verspäteten Lieferung/Leistung enthält keinen Verzicht auf anderweitige Ansprüche. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird, erfolgen Lieferungen „frei Haus“ an die jeweils von CC Medical Praxis Service GmbH vorgegebene Empfangsstelle. Die Empfangsstelle gilt zugleich als Erfüllungsort. Soweit das Transportmittel nicht ausdrücklich vorgegeben bzw. vereinbart ist, hat der Lieferant das geeignete Transportmittel nach pflichtgemäßem Ermessen zu bestimmen. Der Lieferant hat die erforderlichen Formalitäten gegenüber dem Frachtführer zu erfüllen. Sämtliche mit der Ausfuhrabfertigung verbundenen Pflichten, insbesondere Erstellung der Ausfuhrpapiere, hat der Lieferant zu seinen Lasten zu erledigen. Der Lieferant ist verpflichtet, CC Medical Praxis Service GmbH die für die Einfuhr benötigten Dokumente (z. B. Exportlizenzen oder Präferenzbescheinigungen) zu seinen Lasten rechtzeitig zu besorgen. Bei Lieferungen aus Ländern, mit denen die EU Präferenzabkommen hat, geht CC Medical Praxis Service GmbH von der Lieferung präferenzberechtigter Ursprungsware aus. Wird keine solche Ware geliefert, trägt der Lieferant den EU-Zoll. Zu Teillieferungen sowie zu Mehr- oder Minderlieferungen ist der Lieferant mangels anderweitiger, ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung nicht berechtigt. Hat der Lieferant lediglich Teilleistungen bewirkt, so ist CC Medical Praxis Service GmbH zum Rücktritt vom gesamten Vertrag dann berechtigt, wenn CC Medical Praxis Service GmbH an der Teilleistung aus sachlich gerechtfertigtem Grund kein Interesse hat. Vom Lieferanten zu vertretende Teil- und Nachlieferungen führt dieser ohne Rücksicht auf den Rechnungswert auf seine Kosten und mit höchster Priorität aus. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche durch CC Medical Praxis Service GmbH bleibt unberührt. Warenanlieferungen müssen, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird, in den nachfolgend genannten Zeiten erfolgen. Bei späterer Ankunft kann ein Entladen erst am nächsten Werktag erfolgen. Durch Nichteinhalten der vorgegebenen Zeiten entstehende Kosten gehen zu Lasten des Lieferanten, es sei denn, CC Medical Praxis Service GmbH hat die Nichteinhaltung der Zeiten zu vertreten. • Montag bis Donnerstag: 7 Uhr bis 15 Uhr • Freitag: 7 Uhr bis 12 Uhr Jeder Sendung ist ein Lieferschein in doppelter Ausführung beizufügen. Besteht eine Sendung aus mehreren Packstücken, ist ein deutlicher Hinweis erforderlich, in welchem sich der Lieferschein befindet. Alle Sendungen, die durch Nichtbeachtung dieser Vorschriften nicht übernommen werden können, lagern auf Kosten und Gefahr des Lieferanten. CC Medical Praxis Service GmbH ist berechtigt, Inhalt und Zustand solcher Sendungen festzustellen. Eine Erfüllung von Vertragspflichten des Lieferanten durch Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von CC Medical Praxis Service GmbH, auch soweit es sich bei dem Dritten um mit dem Lieferanten verbundene Unternehmen im Sinne des § 15 Aktiengesetz handelt.

  1. Verpackung

Nach billigem Ermessen ist CC Medical Praxis Service GmbH berechtigt, vom Lieferanten die fachgerechte, für CC Medical Praxis Service GmbH kostenfreie Entsorgung von Verpackungsmaterial zu verlangen. Wertbeständige Verpackung (z. B. Kisten, Ballenleinen usw.) darf der Lieferant stets nur zum Selbstkostenpreis berechnen und muss diese bei frachtfreier Rücksendung innerhalb von drei Monaten in verwendungsfähigem Zustand mit 3/4 des berechneten Wertes gutschreiben. Bei Einfuhr aus Ländern, gegen welche die EU Restriktionen für bestimmte Verpackungsmaterialien eingeleitet hat (z. B. Holz aus USA), hat die Lieferung auf/in geeigneten Verpackungen zu erfolgen, die hiervon nicht betroffen sind (z. B. Kunststoffpaletten).

  1. Gefahrübergang; Eigentumsübergang

Die Gefahr geht mangels ausdrücklicher schriftlicher anderweitiger Abrede erst mit Erhalt der Lieferung/Leistung auf CC Medical Praxis Service GmbH über. Das Eigentum an gelieferter Ware geht grundsätzlich mit Lieferung der Ware auf CC Medical Praxis Service GmbH über. Einfache Eigentumsvorbehalte des Lieferanten werden nur Vertragsbestandteil, wenn CC Medical Praxis Service GmbH sich ausdrücklich schriftlich damit einverstanden erklärt hat. Verlängerte oder erweiterte Eigentumsvorbehalte gelten ebenfalls nur, wenn CC Medical Praxis Service GmbH sich ausdrücklich schriftlich damit einverstanden erklärt hat.

  1. Unvorhersehbare Ereignisse; Höhere Gewalt

Bei unvorhergesehenen außergewöhnlichen Ereignissen, insbesondere Höherer Gewalt, Krieg und hoheitlichen Maßnahmen, hat der Lieferant unverzüglich mit CC Medical Praxis Service GmbH Verhandlungen über deren Auswirkungen auf das Vertragsverhältnis aufzunehmen. Eine Befreiung von der Pflicht zur Lieferung/Leistung tritt grundsätzlich nicht ein. Die Geltendmachung von anderen Rechten, insbesondere aus Leistungsstörung, bleibt auch in diesen Fällen grundsätzlich möglich. Unvorhergesehene außergewöhnliche Ereignisse im vorstehenden Sinne (wobei zu Höherer Gewalt insbesondere auch unverschuldete Betriebsstörungen, Unruhen und sonstige unabwendbare Ereignisse zählen) befreien CC Medical Praxis Service GmbH auf die Dauer ihres Vorliegens von der Pflicht zur rechtzeitigen Abnahme bzw. Annahme. Während solcher Ereignisse sowie innerhalb von zwei Wochen nach deren Ende ist CC Medical Praxis Service GmbH – unbeschadet sonstiger Rechte – berechtigt, nach billigem Ermessen ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, soweit diese Ereignisse mehr als 30 Tage andauern und sich der Bedarf von CC Medical Praxis Service GmbH infolgedessen, insbesondere etwa wegen zwischenzeitlich erforderlicher anderweitiger Beschaffung, um mehr als 25% gegenüber dem in der betroffenen Bestellung beim Lieferanten benannten Bedarf vor Eintritt des jeweiligen Ereignisses verringert hat. Die obigen Regelungen gelten auch im Fall von Arbeitskämpfen.

  1. Beschaffenheit; Gewährleistung; Haftung

Gelieferte Waren bzw. erbrachte Leistungen müssen in Güte, Stückzahl, Maßhaltigkeit und sonstiger Ausführung, insbesondere hinsichtlich der Einhaltung von in Bezug genommenen Normen, der Übereinstimmung mit CC Medical Praxis Service GmbH überlassenen Proben, Mustern sowie sonstigen Unterlagen und Angaben wie Ablichtungen, Zeichnungen, Maß- und Gewichtsangaben und der Freiheit von Rechten bzw. Schutzrechten Dritter sowie individuell vereinbarter Leistungszusagen den gesetzlichen bzw. vereinbarten Vorschriften entsprechen. Der Lieferant ist insbesondere dafür verantwortlich, dass im Rahmen des Vertrages die jeweils einschlägigen Gesetze, Rechtsverordnungen, technische Normen und beruflichen Verhaltensregeln zum Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltschutz, insbesondere zum technischen, medizinischen und sozialen Arbeitsschutz bzw. zur Arbeitssicherheit, die Unfallverhütungsvorschriften, alle Gewerbe- und Brandschutzbestimmungen, umweltrechtliche Normen, insbesondere immissions-, boden- und wasserschutzrechtliche, anlagen- und tätigkeitsspezifische Normen, alle diesbezüglichen EU-Vorschriften (z. B. REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, MedizinprodukteRichtlinie 93/42/EWG), alle DIN-, ISO- bzw. EN-Vorschriften, die VDI-, VDE- und VDS-Bestimmungen, die Herstellerhinweise und alle Vorschriften der Berufsgenossenschaften, jeweils in ihrer gültigen Fassung, (im Folgenden: HSE-Vorschriften) eingehalten werden und die Einhaltung der HSE-Vorschriften auch bei Angestellten, Mitarbeitern, Subunternehmern und sämtlichen Personen, derer sich der Lieferant bedient, gewährleistet ist. Für den Fall, dass ein Lieferant wiederholt und/oder trotz eines entsprechenden Hinweises von CC Medical Praxis Service GmbH weiter gegen obige Bestimmungen verstößt und nicht nachweist, dass der Verstoß so weit wie möglich geheilt wurde und angemessene Vorkehrungen zur künftigen Vermeidung derartiger Verstöße getroffen wurden, behält sich CC Medical Praxis Service GmbH das Recht vor, von bestehenden Verträgen zurückzutreten oder diese fristlos zu kündigen. Bei Vorliegen einer Leistungsstörung hat CC Medical Praxis Service GmbH unter Berücksichtigung des Zumutbaren die Wahl, entweder zunächst Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung oder sogleich Zurücknahme der bemängelten Lieferung/Leistung gegen Vergütung des Preises, Minderung, Schadensersatz und/oder Rücktritt bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen zu verlangen. Gewährleistungsansprüche und sonstige Ansprüche, insbesondere solche wegen Leistungsstörungen, richten sich, soweit in diesen Einkaufsbedingungen nichts anderes festgelegt wird, nach den jeweiligen gesetzlichen Regelungen. Für den Fall, dass CC Medical Praxis Service GmbH aufgrund von Produkthaftungs-Sachverhalten in Anspruch genommen werden sollte, ist der Lieferant verpflichtet, CC Medical Praxis Service GmbH von derartigen Ansprüchen freizustellen, sofern und soweit ein Schaden durch einen Fehler des vom Lieferanten gelieferten Vertragsgegenstandes verursacht worden ist. In Fällen von verschuldensabhängiger Haftung gilt dies nur dann, wenn den Lieferanten ein Verschulden trifft. Sofern die Schadensursache im Verantwortungsbereich des Lieferanten liegt, trifft ihn die Beweislast für ein allfälliges mangelndes Verschulden.

  1. Rücksendungen; Verweigerung der (Gegen-)Leistung

Rücksendungen sind grundsätzlich möglich, soweit sie für den Lieferanten nach den Gegebenheiten des Einzelfalles nicht unzumutbar sind. Dies gilt auch im Falle von Sonderanfertigungen und Anbruchpackungen. Stellt der Lieferant seine Lieferungen/Leistungen ein oder wird über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen, so ist CC Medical Praxis Service GmbH berechtigt, nach billigem Ermessen die von CC Medical Praxis Service GmbH für den nicht erfüllten Teil der Lieferung/ Leistung zu erbringende Gegenleistung bis zur Bewirkung oder Sicherstellung der vom Lieferanten zu erbringenden Lieferung/Leistung zu verweigern; dies gilt auch, soweit eine Vorleistungspflicht von CC Medical Praxis Service GmbH vereinbart war.

  1. Rechnungen; Zahlungen

Rechnungen sind CC Medical Praxis Service GmbH unverzüglich in doppelter Ausfertigung zu übersenden. Rechnungen müssen den gesetzlichen Anforderungen, insbesondere hinsichtlich des Ausweises der Umsatzsteuer und der Umsatzsteuer-Ident-Nr. entsprechen. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, werden Zahlungen von CC Medical Praxis Service GmbH innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungs- bzw. Wareneingang – je nachdem, was zuletzt eintrifft – mit 3 % Skonto vorgenommen. Das Netto-Zahlungsziel beträgt mangels anderweitiger ausdrücklicher Vereinbarung 30 Tage, ebenfalls gerechnet ab Rechnungs- bzw. Wareneingang. CC Medical Praxis Service GmbH behält sich vor, bei Leistungsstörungen die Zahlung nach billigem Ermessen ganz oder teilweise bis zur Beseitigung der Leistungsstörung zurückzuhalten. Zahlungen gelten nicht als Bestätigung der Ordnungsmäßigkeit einer Lieferung/Leistung.

  1. Abtretung und Aufrechnung

Der Lieferant ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von CC Medical Praxis Service GmbH nicht berechtigt, seine Forderungen gegen CC Medical Praxis Service GmbH abzutreten oder durch Dritte einziehen zu lassen. Die Zustimmung von CC Medical Praxis Service GmbH gilt als erteilt, wenn der Lieferant nach Maßgabe der Ziffer 5 im ordentlichen Geschäftsgang mit seinem Lieferanten einen verlängerten Eigentumsvorbehalt vereinbart hat. Der Lieferant kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Dies gilt entsprechend für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten. CC Medical Praxis Service GmbH ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus der Vertragsbeziehung mit dem Lieferanten auf ein verbundenes Unternehmen i. S. d. § 15 AktG zu übertragen.

  1. Geheimhaltung; Eigentum an Fertigungsmitteln und Material

Der Lieferant hat die ihm im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen kaufmännischen und technischen Einzelheiten, die Anfrage, die Bestellung sowie die diesbezüglichen Arbeiten als Geschäftsgeheimnis zu betrachten und vertraulich zu behandeln. Dies gilt auch für die Zeit nach der Durchführung des 9503348 0518 d jeweiligen Auftrages. Der Lieferant hat Mitarbeiter und Subunternehmer entsprechend zu verpflichten. Zeichnungen, Modelle, Werkzeuge, Muster, Matrizen oder sonstige Fertigungsmittel, die dem Lieferanten von CC Medical Praxis Service GmbH zur Ausführung der Bestellung zur Verfügung gestellt oder vom Lieferanten im Auftrag von CC Medical Praxis Service GmbH hergestellt werden, sind Eigentum von CC Medical Praxis Service GmbH und dürfen vom Lieferanten nicht ohne die vorherige schriftliche Einwilligung von CC Medical Praxis Service GmbH für andere gewerbliche Zwecke verwendet, vervielfältigt, veräußert, verpfändet oder sonst Dritten zugänglich gemacht werden. Die Fertigungsmittel werden vom Lieferanten unentgeltlich für CC Medical Praxis Service GmbH verwahrt, als Fremdeigentum versichert und sind CC Medical Praxis Service GmbH bei Ende der Geschäftsbeziehung auf Anforderung unverzüglich fachgerecht verpackt und in ordnungsgemäßem Zustand auszuhändigen. Unterlieferanten sind entsprechend zu verpflichten. Von CC Medical Praxis Service GmbH beigestellte Materialien bleiben Eigentum von CC Medical Praxis Service GmbH. Sie dürfen nur bestimmungsgemäß verwendet werden. Verarbeitung bzw. Zusammenbau derartiger Materialien erfolgt für CC Medical Praxis Service GmbH. An den unter Verwendung der im Eigentum von CC Medical Praxis Service GmbH stehenden Materialien hergestellten Erzeugnissen wird CC Medical Praxis Service GmbH Miteigentümer im Verhältnis des Wertes der Beistellungen zum Wert des Gesamterzeugnisses, das insoweit vom Lieferanten mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns verwahrt wird.

  1. Schutzrechte

CC Medical Praxis Service GmbH soll – soweit gesetzlich zulässig – anstelle des Lieferanten über die Rechte verfügen dürfen, die dieser als Urheber hat. Mit der Entstehung oder Bearbeitung gehen sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte, gewerblichen Schutzrechte, schutzrechtsähnlichen Rechtspositionen sowie das Eigentum an allen im Rahmen der Bestellung geschaffenen Arbeitsergebnissen auf CC Medical Praxis Service GmbH über. Sie stehen CC Medical Praxis Service GmbH ohne weitere Vergütung räumlich, zeitlich und inhaltlich uneingeschränkt, ausschließlich und unwiderruflich zu und können von CC Medical Praxis Service GmbH ohne Zustimmung des Lieferanten frei weiter übertragen werden. CC Medical Praxis Service GmbH hat insbesondere das Recht, die Arbeitsergebnisse ohne Zustimmung des Lieferanten zu bearbeiten, anzupassen oder zu ändern, Unterlizenzen zu erteilen sowie gewerbliche Schutzrechte für die Arbeitsergebnisse anzumelden. Vom Lieferanten, dessen Mitarbeitern oder Unterlieferanten im Rahmen einer Bestellung geschaffene Werke, die von CC Medical Praxis Service GmbH speziell bestellt oder in Auftrag gegeben werden, gelten als „im Auftrag erstellte Werke“ („work made for hire“). Das Namensnennungsrecht des Lieferanten ist ausgeschlossen, sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Werden durch die Arbeitsergebnisse Schutzrechte Dritter verletzt und wird deshalb CC Medical Praxis Service GmbH die Benutzung der Arbeitsergebnisse ganz oder teilweise untersagt, so wird der Lieferant nach Wahl von CC Medical Praxis Service GmbH auf eigene Kosten entweder (i.) CC Medical Praxis Service GmbH das Recht zur Benutzung der Arbeitsergebnisse verschaffen oder (ii.) die Arbeitsergebnisse schutzfrei gestalten oder (iii.) die Arbeitsergebnisse durch andere, gleichwertige ersetzen, die kein Schutzrecht verletzen oder (iv.) die für die Arbeitsergebnisse von CC Medical Praxis Service GmbH geleistete Vergütung zurückerstatten und die damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen und Schäden ersetzen; vorstehende Verpflichtung hinsichtlich Aufwendungs- und Schadenersatz gilt nur soweit der Lieferant die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat oder eine Beschaffenheitsgarantie für die Freiheit der Kaufsache von Rechtsmängeln übernommen hat. Etwaige Gewährleistungsansprüche CC Medical Praxis Service GmbHs bleiben unberührt. CC Medical Praxis Service GmbH behält sich an von CC Medical Praxis Service GmbH erstellten Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen alle in Frage kommenden gewerblichen Schutzrechte, vor allem Patent- und Urheberrechte, vor. Die Unterlagen sind ausschließlich für die Lieferung/Leistung auf Grund des jeweiligen Vertragsverhältnisses zu verwenden und CC Medical Praxis Service GmbH grundsätzlich jederzeit auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.

  1. Datenverarbeitung

CC Medical Praxis Service GmbH ist berechtigt, im Rahmen der geltenden Datenschutzvorschriften, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung bzw. des Bundesdatenschutzgesetzes, in der jeweils gültigen Fassung Daten über den Lieferanten zu verarbeiten. Die entsprechende Datenschutzerklärung von CC Medical Praxis Service GmbH ist im Internet unter www.lohmann-rauscher.de abrufbar und wird auf Wunsch auch per E-Mail oder postalisch übersandt.

  1. Gerichtsstand; Anwendbares Recht

Im kaufmännischen bzw. unternehmerischen Geschäftsverkehr ist ausschließlicher Gerichtsstand bei allen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar erwachsenden Streitigkeiten Frankfurt am Main. CC Medical Praxis Service GmbH ist jedoch auch berechtigt, den Lieferanten an dessen Wohn- oder Geschäftssitz zu verklagen. Für die rechtlichen Beziehungen zwischen CC Medical Praxis Service GmbH und dem Lieferanten gilt ausschließlich deutsches Recht. Regelungen, insbesondere solche des Internationalen Privatrechts, die zu einer Anwendung anderen Rechts führen könnten, werden hiermit ausdrücklich abbedungen. Ebenso werden die Regeln des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) ausdrücklich abbedungen.

  1. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. 16. Salvatorische Bestimmung Sollten einzelne Teile dieser Einkaufsbedingungen rechtlich unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Teile der Einkaufsbedingungen hierdurch nicht berührt. CC Medical Praxis Service GmbH GmbH Stand: Februar 2022

 

Liefer- und Zahlungsbedingungen der CC Medical Praxis Service GmbH, Frankfurt

1. Allgemeines
Diese Liefer- und Zahlungsbedingungen sind Bestandteil aller unserer Angebote und Verträge im kaufmännischen bzw. unternehmerischen Geschäftsverkehr, auch in laufender und künftiger Geschäftsverbindung. Bei künftigen Aufforderungen zur Abgabe von Angeboten, künftigen Angeboten und künftigen Verträgen bedarf es keiner erneuten Bezugnahme auf diese Liefer- und Zahlungsbedingungen mehr. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insb. Einkaufsbedingungen, wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie gelten nur, soweit wir uns schriftlich mit ihnen einverstanden erklären. In entsprechender Weise sind abweichende Vereinbarungen, insbesondere solche mündliche Art, nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Ein Vertragsschluss scheitert nicht aneinander widersprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Angebote; Preise; Proben und Muster
Unsere Angebote sind nicht bindend, sondern als Aufforderung an den Kunden zu verstehen, ein Angebot zu machen. Der Vertrag kommt durch die Willenserklärung des Kunden (Angebot) und unsere Annahme zustande. Weicht diese von dem Angebot des Kunden ab,
gilt dies als neues freibleibendes Angebot. Es gelten die Preise gemäß unserer jeweils aktuellen Preisliste. Proben, Muster, mündliche Hinweise, Empfehlungen sowie sonstige Unterlagen und Angaben wie Ablichtungen, Zeichnungen, Maß- und Gewichtsangaben gelten nur als annähernd und nicht als verbindlich, es sei denn, dass eine ausdrückliche schriftliche Zusicherung bzw. Garantie gegeben wurde.

3. Erfüllungsort; Lieferung
Erfüllungsort ist für beide Vertragspartner D-60325 Frankfurt. Teillieferungen sowie Mehr- oder Minderlieferungen, insbesondere zur rationellen Auftragsabwicklung, behalten wir uns vor, soweit solche dem Kunden nicht unzumutbar sind. Rechnungen werden, soweit nichts anderes vereinbart ist, entsprechend anteilig verändert. Jede Teillieferung gilt als Erledigung eines besonderen Auftrages im Sinne dieser Bedingungen. Liefertermine sind, soweit sie nicht ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet werden, geschätzte („circa“-) Angaben und werden nach bester Möglichkeit eingehalten. Die Lieferung erfolgt nach Maßgabe der im Einzelvertrag festgelegten Handelsklausel, für deren Auslegung die INCOTERMS in der bei Vertragsschluss jeweils neuesten Fassung Anwendung finden. Lieferung „frei Bestimmungsort“ oder „frei Lager“ bedeutet Anlieferung ohne Abladen unter der Voraussetzung einer befahrbaren Anfuhrstraße. Das Abladen hat unverzüglich und sachgemäß durch den Kunden zu erfolgen. Wartezeiten werden dem Kunden berechnet. Bei Anlieferung per Bahn, mit Fahrzeugen des gewerblichen Güterverkehrs oder durch sonstige Verkehrsträger hat der Kunde die erforderlichen Formalitäten gegenüber dem Frachtführer wahrzunehmen.

4. Beachtung gesetzlicher Bestimmungen durch den Kunden
Soweit im Einzelfall nicht anders vereinbart, ist der Kunde für die Beachtung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften über Einfuhr, Transport, Lagerung und Verwendung der Ware verantwortlich.

5. Zugang von Erklärungen Anzeigen
und sonstige Erklärungen, die einer Partei gegenüber abzugeben sind, werden wirksam, wenn sie dieser Partei zugehen. Ist eine Frist einzuhalten, muss die Erklärung innerhalb der Frist zugehen.

6. Unvorhersehbare Ereignisse; Höhere Gewalt
Unvorhergesehene außergewöhnliche Ereignisse, insbesondere Höhere Gewalt, Krieg, hoheitliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe, Verkehrsstörungen, Betriebsstörungen, Maschinenschäden, Rohstoffmangel usw., die wir dem Kunden unverzüglich mitgeteilt haben, befreien uns für deren Dauer zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit von der Lieferpflicht, ohne dass wir dem Kunden zum Schadensersatz oder zu sonstigen Kompensationen, insbesondere aus Verzug, Unmöglichkeit oder sonstiger Leistungsstörung, verpflichtet sind, und berechtigen uns zum Rücktritt vom Vertrag, soweit
wir diesen noch nicht abgewickelt haben. Die vorstehende Regelung gilt nicht, soweit uns bezüglich des Eintritts dieser Ereignisse ein Verschulden zur Last fällt.

7. Mängelrügen; Gewährleistung; Haftung; Verschulden
Der Kunde hat alle erkennbaren Mängel unverzüglich nach Erhalt der Ware, in jedem Fall aber vor Verarbeitung oder Einbau, schriftlich (in Textform) zu rügen. Mängel hat der Kunde in geeigneter Weise festzuhalten und zu dokumentieren. Insbesondere muss er Transportschäden nach bester Möglichkeit bei Anlieferung auf den Beförderungspapieren detailliert notieren und Fotos der Schäden anfertigen. Zudem hat der Kunde die betroffenen Waren zur Begutachtung durch uns bzw. unseren Versicherer bereit zu halten, es sei denn, dies ist dem Kunden im Einzelfall unzumutbar. Soweit uns infolge vom Kunden zu vertretender Nichtbeachtung dieser Verpflichtung Nachteile entstehen,

insbesondere unser Versicherer berechtigterweise Deckungsleistungen verweigert, hat der Kunde uns diesbezüglich schadlos zu halten. Handelsüblicher Bruch und Schwund und lediglich geringfügige, handelsübliche Abweichungen von der geschuldeten Leistung können nicht beanstandet werden. Aus gebrauchsgemäßer Abnutzung können in keinem Fall Haftungs- bzw. Gewährleistungsansprüche abgeleitet werden. Mit Ausnahme derjenigen Fälle, in denen uns eine Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens trifft, gilt eine Gewährleistungsfrist von einem (1) Jahr. Bei rechtzeitiger und von uns als begründet anerkannter Mängelrüge haben wir die Wahl, entweder durch Ersatzlieferung oder

Nachbesserung Nacherfüllung zu bewirken. Wir haben das Recht zum zweimaligen Versuch der Nacherfüllung. Eine Bezugnahme auf Normen oder eine anderweitige Warenbeschreibung beinhaltet grundsätzlich die nähere Warenbezeichnung und begründet keine Zusicherung bzw. Beschaffenheitsgarantie, es sei denn, dass eine solche ausdrücklich vereinbart worden ist. Aussagen zu bestimmten Eigenschaften der Ware, auch wenn sie auf Grund unserer Prüfergebnisse erfolgen, und unsere Anwendungshinweise befreien den Kunden nicht von eigener Prüfung. Für das Verschulden unserer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und einfachen Erfüllungsgehilfen haften wir in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit in vollem Umfang, in Fällen leichter Fahrlässigkeit nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (d.h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf) und nur bis zur Höhe des typischen vorhersehbaren Schadens. Die vorstehende Beschränkung gilt nicht für Fälle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bzw. im Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes.

8. Rücksendungen
Rücksendungen jedweder Art, auch im Falle von Transportschäden, bedürfen der vorherigen Abstimmung mit uns.

9. Zahlungen; Skonto; besonderes Rücktrittsrecht; Aufrechnung und Zurückbehaltung
Zahlungen werden – sofern im Einzelvertrag nichts anderes vereinbart ist – mit Erhalt der Rechnung fällig. Das Nettozahlungsziel beträgt 30 Tage, gerechnet ab Rechnungsdatum. Rechnungsregulierung durch Scheck oder Wechsel erfolgt zahlungshalber und bedarf unserer Zustimmung. Grundsätzlich nehmen wir keine Wechsel mit einer längeren Laufzeit als drei Monate an. Anfallende Bank-, Diskont- und Einziehungsspesen sind zu erstatten. Unsere Rechnungen gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich (in Textform) widersprochen wird. Verzugszinsen werden in Höhe des gesetzlichen Verzugszinses erhoben. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Im Falle der Vereinbarung von Skonto ist nur der Warenwert ohne Frachtkosten skontierfähig. Berechtigung zum Skonto besteht gleichwohl nur, falls das Konto des Kunden keine anderweitigen fälligen Rechnungsbeträge aufweist. Bei Zahlungsverzug, Scheck- oder Wechselprotest sind wir berechtigt, weitere Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen, alle
offenstehenden – auch gestundeten – Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen und/oder gegen Rückgabe zahlungshalber hereingenommener Wechsel bzw. Schecks Barzahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Diese Rechte stehen uns entsprechend auch zu, falls der Kunde seine Zahlungen einstellt bzw. ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden eröffnet oder der Antrag auf Eröffnung eines solchen Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen wird. Nichtabnahme der Abschlussmenge zum Liefertermin oder Nichteinhaltung der Zahlungsverpflichtungen lassen das Recht des Kunden auf weitere Lieferungen erlöschen, unbeschadet unseres Rechts, auch noch nach dem Fälligkeitstermin Abnahme zu verlangen. Mögliche weitere Ansprüche unsererseits, insbesondere auf Schadensersatz, bleiben unberührt. Aufrechnungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen erfolgen. Entsprechendes gilt für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten, die sich aus einem anderen Vertragsverhältnis ergeben.

10. Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller Forderungen, auch Saldoforderungen, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden zustehen, werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl ganz oder teilweise freigeben werden, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt: Die gelieferten Waren bleiben in unserem Eigentum. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit-) Eigentum durch Verbindung, Vermischung oder Vermengung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (bezogen auf den jeweiligen Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Kunde verwahrt unser (Mit-) Eigentum unentgeltlich. Waren, an denen uns (Mit-) Eigentum zusteht, werden im Folgenden als „Vorbehaltsware“ bezeichnet.
Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs zu verarbeiten sowie zu veräußern. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus einer Weiterveräußerung oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Der Kunde wird von uns widerruflich ermächtigt, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf unser Verlangen wird der Kunde die Abtretung offenlegen und uns die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Anlässlich derartiger Ereignisse entstehende Kosten und Schäden trägt der Kunde.

11. Geheimhaltung; Eigentum an Materialien; Schutzrechte
Der Kunde hat die ihm im Zusammenhang mit der Bestellabwicklung bekannt gewordenen kaufmännischen und technischen Einzelheiten als Geschäftsgeheimnis zu betrachten und vertraulich zu behandeln. Zeichnungen, Modelle, Werkzeuge, Muster, Matrizen oder sonstige Materialien, die dem Kunden von uns zur Verfügung gestellt werden, sind unser Eigentum und dürfen von ihm nicht ohne unsere vorherige schriftliche Einwilligung für andere gewerbliche Zwecke verwendet, vervielfältigt, veräußert, verpfändet oder sonst Dritten zugänglich gemacht werden. Die Materialien werden vom Kunden unentgeltlich für uns verwahrt, als Fremdeigentum versichert und sind uns unverzüglich nach Ausführung des jeweiligen Geschäfts unaufgefordert auszuhändigen. Insbesondere behalten wir uns an von uns erstellten Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen alle in Frage kommenden Schutzrechte, vor allem Patent- und Urheberrechte, vor. Die Unterlagen sind ausschließlich für die Zwecke des jeweiligen Vertragsverhältnisses zu verwenden und uns jederzeit auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.

12. Datenverarbeitung
Wir sind berechtigt, im Rahmen der geltenden Datenschutzvorschriften, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung bzw. des Bundesdatenschutzgesetzes, in der jeweils gültigen Fassung Daten über den Kunden zu verarbeiten. Unsere entsprechende Datenschutzerklärung ist im Internet unter www.lohmann-rauscher.de abrufbar und wird auf Wunsch auch per E-Mail oder postalisch übersandt.

13. Gerichtsstand; Anwendbares Recht
Ausschließlicher Gerichtsstand bei allen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar erwachsenden Streitigkeiten, auch für Wechsel- und Scheckklagen, ist D-60325 Frankfurt.
Für die rechtlichen Beziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt ausschließlich deutsches Recht. Regelungen, insbesondere solche des Internationalen Privatrechts, die zu einer Anwendung anderen Rechts führen könnten, werden hiermit ausdrücklich abbedungen. Ebenso werden die Regeln des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) ausdrücklich abbedungen.

14. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

15. Salvatorische Bestimmung
Sollten einzelne Teile dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen rechtlich unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Teile der Liefer- und Zahlungsbedingungen hierdurch nicht berührt.

CC Medical Praxis Service GmbH
Stand: Februar 2022